Alkohol am Steuer – ist mehrfach teuer

Alkoholmessung Polizeikontrolle

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Dass Trunkenheit im Verkehr nichts zu suchen hat, versteht sich von selbst. Dennoch ist Alkohol am Steuer keine Seltenheit und wird mit hohen Strafen oder sogar mit Führerscheinentzug geahndet. Das gilt übrigens auch für Alkohol auf dem Fahrrad. Wir haben die wichtigsten Strafen und Regelungen, auch zur Promillegrenze, für Sie zusammengefasst.

Alkohol am Steuer – ein No-Go

Fakt ist: Wer alkoholisiert durch die Straßen steuert, bringt sich und andere in Gefahr. Dabei spielt die Menge des getrunkenen Alkohols eine entscheidende Rolle. Ein Gläschen schadet nicht, sagt der Gesetzgeber in Deutschland und schreibt seit 1953 eine Promillegrenze von 0,5 vor. Für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren gilt eine Promillegrenze von Null.

Aber aufgepasst: Wer mit 0,5 Promille oder sogar schon mit 0,3 Promille Schlangenlinien fährt, macht sich trotz Promillegrenze von 0,5 strafbar. Denn es gilt der Nachsatz – 0,5 Promille ist nur legal, wenn Sie auch 0,5 vertragen.

Übrigens der Begriff „Alkohol am Steuer“ steht umgangssprachlich für den juristisch korrekten Terminus „Trunkenheit im Verkehr“.

Freunde stoßen auf einer Party an
Party: Ja – danach ans Steuer: Besser nicht

Die Promillegrenze – Alkohol am Steuer mit Limit

Die Promillegrenze sagt aus, wie viel Gramm Alkohol ein Liter Blut enthält. Sie wird zwar als fester Wert angegeben. Dennoch ist sie individuell verschieden. Da jeder Körper anders ist und anders „arbeitet“, ist bei manchen Menschen die Promillegrenze von 0,5 bereits mit sehr wenig Alkohol erreicht. Bei anderen dürfen es ein auch paar Biere mehr sein, bis 0,5 erreicht sind.

Wie viel jeder verträgt, hängt unter anderem von der Körpergröße, dem Gewicht und dem Alter ab. Natürlich spielen auch Faktoren wie der Stoffwechsel eine Rolle oder wie viel Sie zuvor gegessen haben. Über den Daumen gepeilt entsprechen 0,5 Promille in etwa 0,3 Liter Bier oder 0,1 Liter Wein für eine Frau und 0,5 Liter Bier sowie 0,2 Liter Wein für einen Mann.

Ihre persönliche Promillegrenze können Sie individuell berechnen.

Ab 0,3 Promille spricht man ganz offiziell von „relativer Fahruntüchtigkeit“ – wer also mit 0,3 Promille auffällig fährt oder sogar einen Unfall verursacht, macht sich bereits strafbar. Ab 1,1 Promille gilt man als „absolut fahruntüchtig“.

§ 316 – Trunkenheit im Verkehr

„(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.“

Alkohol am Steuer – das sind die Strafen

Die Strafen für Trunkenheit im Straßenverkehr richten sich neben der festgestellten Promillegrenze auch nach den Umständen und dem Schaden. Nochmals zur Erinnerung: Auch wenn Sie mit „nur“ 0,3 Promille fahren, aber das sichere Fahren nicht mehr gewährleisten können, handeln sie ordnungswidrig. Ob ein Glas Bier oder ein Glas Wein, bevor Sie sich hinters Steuer setzen, sollten Sie sich immer fragen, ob Sie auch wirklich fit sind.


0,5 bis 1,1 Promille – es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit

Wer sich mit mehr als 0,5 Alkohol Promille ans Steuer setzt, macht sich strafbar. Mit zwischen 0,5 und 1,1 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit mit der Konsequenz

  • eines Bußgeldes ab 500 Euro (entsprechend dem Bußgeldkatalog)
  • ab 1 Monat Fahrverbot
  • ab 1 Punkt in Flensburg.


Ab 1,1 Promille – Sie begehen eine Straftat

Wer mit über 1,1 Promille fährt, begeht eine Straftat – je nach Delikt, Schaden und Umständen drohen

  • Führerscheinentzug,
  • 3 Punkte in Flensburg,
  • hohe Geldstrafen bis hin zur Freiheitsstrafe.

Ab 1,6 Promille

Zusätzlich zu hohen Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen und Führerscheinentzug müssen sich Fahrer mit mehr als 1,6 Promille einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) unterziehen.

Die hier beschriebenen Strafen sind für alle Fälle definiert, bei denen kein Unfall passiert ist. Bei wiederholtem Fahren unter Einfluss von Alkohol erhöhen sich die Strafen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich unter anderem auch nach dem Einkommen.

Unfall durch Alkohol am Steuer

Passiert ein Unfall durch Trunkenheit am Steuer steigt je nach Schwere und Schuld das Strafmaß. Je höher der Promillewert bei einem Unfall, desto härter sind die Strafen. Im schlimmsten Fall droht der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis. Wie das Strafmaß konkret ausfällt und wie lange die Sperrfrist für den Führerscheinentzug gilt entscheidet ein Gericht.

Nach einem Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag zur Wiedererteilung stellen.

Alkohol am Steuer – Einspruch!

Es ist Ihr Recht, dem Vorwurf zu widersprechen und von einem Anwalt für Verkehrsrecht juristisch prüfen lassen. Ein Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bei der BavariaDirekt können Sie den Verkehrsrechtsschutz  günstig und direkt online abschließen

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Alkohol und Fahrrad fahren – kein Match!

Wenn Sie meinen, als Fahrradfahrer können Sie unlimitiert trinken und danach trotzdem ins Pedal treten, irren Sie sich. Denn auch Fahrradfahrer sind Straßenverkehrsteilnehmer und damit verpflichtet, verantwortlich zu fahren und niemanden zu gefährden.

Daher gibt es auch für Alkohol auf dem Fahrrad einen Bußgeldkatalog – allerdings mit wesentlich höheren Promillegrenzen. Die Promillegrenze für Fahrradfahrer liegt bei 1,6 Promille – allerdings nur, wenn sie noch tadellos fahren können und niemanden in Gefahr bringen.

Erst wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, ist offiziell ein Straftäter und muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Verursachen Sie als Radler einen Unfall reichen schon 0,3 Promille für den Bestand einer Straftat.

Freunde feiern in Rom
Auch auf dem Rad sollten Sie trocken bleiben

Alkohol am Steuer unter 21

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot (§ 24c Straßenverkehrsgesetz), das gilt übrigens auch für die Begleitpersonen beim begleiteten Fahren.

Erst wenn die Probezeit vorbei ist oder der 21. Geburtstag gefeiert wurde, gilt die Promillegrenze von 0,5.

Mit der 0-Promille-Grenze sollen besonders jugendliche Autofahrer und Fahranfänger dafür sensibilisiert werden, dass Autofahren nicht nur Spaß, sondern auch Verantwortung bedeutet.

Wer als Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt wird oder wer sich noch in der Probezeit (2 Jahre) befindet, muss je nach Promillegehalt mit folgenden Strafen rechnen (gemäß aktuellem Bußgeldkatalog):

Werden Sie werden während der Probezeit mindestens drei Mal mit Alkohol am Steuer erwischt, wird Ihnen der Führerschein entzogen und es drohen weitere Geldstrafen.

Vollkaskoschutz - für Schäden am eigenen Auto

Auch unabhängig vom Alkohol passieren Unfälle und nicht immer sind wir Herr der Lage. Daher lohnt sich vor allem bei Neuwagen oder Pkw mit hohem Wert der Abschluss einer Vollkaskoversicherung, da hiermit auch Schäden am eigenen Auto abgedeckt sind, die Sie selbst verursacht haben. Die günstige Vollkasko der BavariaDirekt können Sie gemeinsam mit der Kfz-Versicherung direkt online abschließen.

Vollkaskoschutz

Auch unabhängig vom Alkohol passieren Unfälle und nicht immer sind wir Herr der Lage. Daher lohnt sich vor allem bei Neuwagen oder Pkw mit hohem Wert der Abschluss einer Vollkaskoversicherung, da hiermit auch Schäden am eigenen Auto abgedeckt sind, die Sie selbst verursacht haben. Die günstige Vollkasko der BavariaDirekt können Sie gemeinsam mit der Kfz-Versicherung direkt online abschließen.

Alkohol am Steuer – Tipps für die Versicherung

Wenn Sie alkoholisiert Auto fahren und einen Unfall bauen, zahlt die Kfz-Versicherung zunächst den Schaden an Dritten – schließlich kann ein Unschuldiger nichts für die Verantwortungslosigkeit eines anderen.

Da jedoch die Versicherungsbedingungen und im speziellen die sogenannte Trunkenheitsklausel das Autofahren unter Alkoholeinfluss ausdrücklich verbieten (man spricht von der sogenannten Obliegenheitspflicht bzw. deren Verletzung), kann die Versicherung

  • bis zu 5.000 Euro der Schadensumme aus dem Kfz-Haftpflichtschaden (dem Schaden an Dritten) vom Versicherungsnehmer zurückverlangen, im Fachjargon heißt das: den Versicherungsnehmern in Regress nehmen,
  • die Leistungen dea Kaskoschutzes kürzen (abhängig vom Fahrtüchtigkeitsgrad und der Promillegrenze), d.h. die Versicherung zahlt nur einen Teil des Schadens oder gar nichts,
  • den Vertrag kündigen.

 

Ohne Kaskoschutz müssen Sie für alle Schäden am eigenen Pkw oder am eigenen Leib ohnehin selbst aufkommen.

Übrigens: Auch wenn Sie im Mietwagen alkoholisiert einen Unfall verursachen, kann es passieren, dass die Versicherung nicht einspringt.

Zwei Männer regeln Unfall
Bei Unfall wegen Alkohol am Steuer kann die Versicherung Leistungen kürzen

Alkohol am Steuer – nüchtern fahren Sie fort

Alkohol am Steuer ist zwar bis zur Promillegrenze von 0,5 erlaubt, dennoch lautet die Empfehlung: ohne fahren Sie besser. Denn wer weiß schon genau, ob er jetzt 0,5, 0,7 oder nur 0,2 Promille im Blut hat. Die genaue Einschätzung, wie viel man verträgt ist eben nur eine Schätzung, die nicht nur individuell, sondern auch von der Tagesform abhängig ist. Wer sich eben noch souverän fühlte, kann schneller in einen Unfall verwickelt sein, als ihm lieb ist.

In unserem Magazin finden Sie auch weitere interessante Beiträge zum Thema Mobilität und Auto. Lesen Sie, wie Sie beim Autofahren Energie sparen oder wie Sie Ihr Auto online zulassen können.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Syda Productions, Bild 2: stock.adobe.com/Mirko Vitali, Bild 3: stock.adobe.com/DarSzach, Bild 4: stock.adobe.com/WineDonuts, Bild 5: stock.adobe.com/Paolese

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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