Ehevertrag – sinnvoll oder nicht?

Hochzeitspaar tauscht Ringe

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Schon vor der Hochzeit für das Scheitern der Ehe vorzusorgen, klingt äußerst unromantisch. Nüchtern betrachtet, kann ein Ehevertrag aber eine gute Sache sein. Erfahren Sie, wann das der Fall ist, was genau geregelt wird und welche Kosten ein Ehevertrag verursacht.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Was ist ein Ehevertrag und welchen Zweck hat er?

Ein Ehevertrag regelt in beidseitigem Einverständnis vor allem, was im Falle einer Scheidung finanziell passiert. Der privatrechtliche Vertrag kann dabei von den gesetzlichen Vorschriften abweichen, die bezüglich Unterhaltszahlungen, Versorgungs- und Zugewinnausgleich gelten. Diese existieren bereits seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 1.1.1900 (!) – und erscheinen vielen veraltet. Schließlich gibt es heutzutage neben der klassischen Familie mit einem Hauptverdiener viele weitere Formen der Partnerschaft mit den unterschiedlichsten Vermögensverhältnissen. Ein Ehevertrag ermöglicht also eine modernere und individuellere Gestaltung folgender Bereiche:

  • Güterstand: z. B. Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Aufteilung der Altersvorsoge (Rentenanwartschaften)
  • Unterhalt: Höhe und Dauer der Zahlungen
  • Vermögensverwaltung nur durch einen Ehepartner
  • Ehename nach der Scheidung
  • Regelungen zum ehelichen Zusammenleben, etwa zur Kinderbetreuung und Haushaltsführung
  • steuerliche Aspekte


Gut zu wissen: Sie können einen Ehevertrag nachträglich aufsetzen und müssen nicht vor der Hochzeit mit der Tür ins Haus fallen. Auch Änderungen eines bereits bestehenden Ehevertrages sind jederzeit möglich.

Altes Paar auf Spaziergang
Mit oder ohne Ehevertrag – zusammen alt werden wünschen sich viele Menschen

Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Eine privatrechtliche Regelung ist nicht unbedingt notwendig, denn das Gesetz schützt den finanziell schwächer aufgestellten Partner sehr gut. Sind aber beide abgesichert oder ist das Vermögen ungleich verteilt, kann ein Ehevertrag eine faire Lösung sein. Das gilt insbesondere in diesen Fällen:

  • Beide Partner haben ihre Berufsausbildung abgeschlossen, verdienen gut und wollen keine Kinder.
  • Ein Partner besitzt ein Unternehmen mit hohem Betriebsvermögen. Im Falle einer Scheidung könnte die Firma ohne Vertrag in Schieflage geraten.
  • Die Vermögensverhältnisse vor der Ehe sind sehr ungleich. Zwar behält der reiche Partner im Falle einer Scheidung sein Vermögen, aber die Wertsteigerung unterliegt dem Zugewinnausgleich – ein Ehevertrag verhindert das.
  • Die Eheleute sind schon älter und haben Kinder aus vorherigen Ehen. Diese würden ohne im Ehevertrag geregelte Gütertrennung im Todesfall weniger erben als der verbliebene Partner.
  • Hat das Paar unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und wohnt in Deutschland, gilt zwar das hiesige Recht. Manche Länder wie etwa die USA wenden aber trotzdem ihr nationales Recht bezüglich der Ehe an. Dann ist es sinnvoll, in einem Ehevertrag zu regeln, welches Landesrecht gilt. Auch im Ausland lebende deutsche Staatsbürger setzen besser Ehevertrag auf.

Inhalt eines Ehevertrages – was ist erlaubt und was nicht?

Für einen Ehevertrag gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit des Zivilrechts. Um einseitige Benachteiligungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber aber einen engen Rahmen gesteckt. So können Sie einen Trennungsunterhalt im Vertrag nicht ausschließen – das soll die Versorgung der Scheidungskinder sicherstellen. Auch ein Versorgungsausgleich lässt sich nicht einfach einem Partner gänzlich ohne Ersatz absprechen, um Altersarmut vorzubeugen.

Ehepaar Beratung
Für einen Ehevertrag gilt Vetragsfreiheit – das heißt, den Inhalt können Sie selbst bestimmen

Und natürlich darf kein Druck ausgeübt werden, um die Unterschrift zu erzwingen: Jegliche gesetzeswidrigen Vereinbarungen machen den Vertrag nichtig. Dabei genügt eine sittenwidrige Regelung und der gesamte Ehevertrag ist ungültig. Der Teufel liegt im Detail, weshalb Sie vor dem Abschluss eines Ehevertrags mit einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt und gegebenenfalls zusätzlich mit einem Steuerberater sprechen sollten – auch wenn das die Kosten für den Ehevertrag erhöht.

Formal ist ein Ehevertrag nur gültig, wenn er notariell beurkundet ist. Der Notar haftet, wenn er sittenwidrige Vereinbarungen zulässt. Erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie ihn verklagen.

Ist alles korrekt unter Dach und Fach gebracht, gilt der Ehevertrag bis die Ehe endet oder ein Partner verstirbt.

Gütertrennung im Ehevertrag: Was bedeutet das?

Wer keinen Ehevertrag schließt, unterliegt bezüglich der Vermögensaufteilung automatisch den gesetzlichen Regelungen. In Deutschland gilt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, die Partner behalten ihre in die Ehe eingebrachten Vermögen jeweils für sich. Was jedoch während der Ehe erwirtschaftet wird, gehört beiden gleichermaßen – auch Rentenansprüche.

Dieser sogenannte Zugewinn wird bei einer Scheidung aufgeteilt bzw. ausgeglichen. Der vermögendere Partner zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen. Vereinbaren Sie stattdessen in einem Ehevertrag eine Gütertrennung, erfolgt dieser Ausgleich nicht. Die Eheleute behalten die von ihnen erwirtschafteten Zugewinne und Wertsteigerungen komplett für sich.

Das hat erbschaftsrechtliche Konsequenzen: Stirbt ein Partner, bekommt der andere nur ein Viertel des Erbes. Deshalb entscheiden sich viele Paare für eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der beispielsweise ein Viertel und nicht die Hälfte ausgeglichen wird oder bestimmte Vermögenswerte ausgeschlossen sind. Was für Sie günstiger ist, sollten Sie im Rahmen einer qualifizierten Beratung entscheiden.

Ehepaar Streit
Mit einem Ehevertrag schützen Sie im Fall einer Trennung Ihr Vermögen

Was ist der Unterschied zwischen einem Ehevertrag und einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Ein Ehevertrag wird vor einer Ehe oder während einer Ehe geschlossen – nicht jedoch während einer Scheidung. Hier kommt die Scheidungsfolgenvereinbarung ins Spiel. Denn wenn die Scheidung schon im Gange ist und kein Ehevertrag vorliegt, können Sie trotzdem noch alles vertraglich regeln.

Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich die Vermögensaufteilung, der Ausgleich des Zugewinns, Unterhaltszahlungen, der Umgang mit Schulden, das Sorgerecht für die Kinder, Erbschaftsansprüche und andere eheliche Angelegenheiten einvernehmlich regeln. Dafür entstehen wie beim Ehevertrag Kosten beim Notar, aber Sie verkürzen das Gerichtsverfahren und sparen so Gebühren.

Die Kosten für einen Ehevertrag

Was Eheverträge kosten, ist vom Vermögen der Eheleute abhängig. Abzüglich etwaiger Schulden wird ein Reinvermögen veranschlagt. Dieser Geschäftswert ist die Basis für die Notargebühren, die gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren gleich sind. Sie können die Kosten für den Ehevertrag einfach mit dem Gebührenrechner der Bundesnotarkammer kalkulieren. Für Eheverträge gilt der Gebührensatz 2,0. Bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro bezahlen Sie beispielsweise 546 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Auslagen für Porto etc. kann der Notar zusätzlich verlangen.

Zu den Kosten eines Ehevertrags kommen in der Regel auch Anwaltsgebühren, da das Aufsetzen eines Ehevertrags in Eigenregie nicht zu empfehlen ist. Das Honorar für den Anwalt richtet sich nach den im Vertrag behandelten Vermögenswerten. Bei einem Geschäftswert bis 110.000 Euro verlangt der Anwalt gemäß Vergütungsverzeichnis 1.503 Euro einfache Gebühr, kann jedoch einen bestimmten Satz geltend machen. Meist liegt er bei 1,3, so dass in unserem Beispiel rund 1.954 Euro fällig sind.

Vereinbaren Sie beispielsweise eine Unterhaltszahlung von 600 Euro monatlich, liegt der Gegenstandwert bei der Jahressumme: 7.200 Euro. Für diese kann der Anwalt eine Geschäftsgebühr mit einem Satz von 0,5 bis 2,5 ansetzen.

Partnerversicherungen – Schutz für die Liebe

Endlich die große Liebe gefunden. Neben der Frage nach dem Ehevertrag stellt sich bei der Entscheidung für ein gemeinsames Leben auch die Frage nach wichtigen Versicherungen. In unserem Artikel „Partnerversicherung – Tipps für die gemeinsame Kasse“ haben wir die wichtigsten Versicherungen für Sie zusammengefasst.

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Ehevertrag nachträglich aufsetzen: jederzeit möglich

Entscheiden Sie sich erst im Laufe der Ehe für einen Vertrag, lässt er sich nachträglich jederzeit schließen. Je nach Dauer und Ausgestaltung der Ehe liegt der Schwerpunkt auf anderen Vereinbarungen. So bietet sich kurz nach der Hochzeit ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs an.

Ein weiterer Grund, den Ehevertrag nachträglich aufzusetzen sind „ungeplante“ Kinder bzw. die Regelung deren Versorgung. Auch vor einer Trennung kann sich ein nachträglicher Ehevertrag lohnen, um zum Beispiel die Vermögensaufteilung zu klären. Änderungen eines bestehenden Ehevertrages oder dessen Auflösung sind ebenfalls jederzeit möglich.

Ehevertrag – 8 Tipps für Frauen

Da es immer noch mehrheitlich die Frauen sind, die sich um die Kindererziehung kümmern und obendrein weniger Gehalt als Männer bekommen, ist ein fairer Ehevertrag für sie besonders wichtig. Mit unseren Tipps können sich besonders Frauen finanziell absichern:

  1. Bleiben Sie für die Kindererziehung zu Hause oder arbeiten Sie in Teilzeit, ist ein Ehevertrag zu Ihrer Absicherung dringend anzuraten.
  2. Vereinbaren Sie konkrete Unterhaltszahlungen, um den Lebensunterhalt für sich und den Nachwuchs abzusichern.
  3. Auch Ihre Altersvorsorge sollten Sie durch den Versorgungsausgleich zumindest teilweise sicherstellen.
  4. Prüfen Sie den Ehevertrag nach der UZR-Regel: „Unterhalt, Rente, Zugewinn“ sollten vereinbart sein, wenn nicht, sind Sie im Nachteil.
  5. Sind Sie Unternehmerin, ist ein Ehevertrag Pflicht, um den Betrieb zu schützen.
  6. Bei großen Veränderungen im Leben wie einem Kind, Schulden oder Ähnlichem sollten Sie den Vertrag entsprechend anpassen oder sich doch noch für einen Abschluss entscheiden.
  7. Listen Sie alle Vermögenswerte auf und achten Sie während der Ehe darauf, dass Sie Einblick in alle gemeinsamen Finanzbelange haben.
  8. Lassen Sie sich unabhängig vom Partner beraten: So verhandeln Sie objektiver und selbstsicherer.
Starke junge Frau
Besonders Frauen sollten einen Ehevertag genau unter die Lupe nehmen

Ehevertrag – damit scheiden weniger weh tut

2022 lag die Scheidungsrate in Deutschland bei rund 35 Prozent. Auf drei Hochzeiten kam also eine Scheidung, die nicht selten in einen Rosenkrieg ausartete. Solchen Streitereien können Sie mit einem Ehevertrag leicht vorbeugen. Die Kosten halten sich in Grenzen und wenn er richtig aufgesetzt ist, profitieren beide Partner von den Regelungen. Überlegen Sie also vor der Eheschließung oder auch, wenn Sie schon länger verheiratet sind, ob nicht ein Ehevertrag sinnvoll wäre. Er kann Ihnen viel Zeit, Kosten und Leid ersparen.

Im günstigen ÖRAG Rechtsschutz, den Sie bei der BavariaDirekt unkompliziert online abschließen können, sind Streitigkeiten aus Scheidungen ausgeschlossen. Dennoch ist der Abschluss einer Rechtsschutzpolice beim Weg durch das gemeinsame Leben sinnvoll – denn „Fettnäpfchen“ lauern quasi überall und es werden mehr, wenn man zu Zweit ist.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Viktar Vysotski, Bild 2: stock.adobe.com/Danny Elskamp, Bild 3: stock.adobe.com/contrastwerkstatt, Bild 4: stock.adobe.com/KMPZZZ, Bild 5: stock.adobe.com/goodluz, Bild 6: stock.adobe.com/kay fochtmann

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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