Grobe Fahrlässigkeit: Versicherung futsch?

Bügeleisen brennt

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Grobe Fahrlässigkeit oder „nur“ Fahrlässigkeit? Im Zusammenhang mit Versicherungen oder Gerichtsverfahren fallen beide Begriffe relativ häufig. Wir klären die Frage, was der Unterschied ist, welche Konsequenzen das entsprechende Verhalten hat und zeigen, was grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht bedeutet.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Fahrlässigkeit – so definiert das Gesetz den Begriff

Was im juristischen Sinne unter grober Fahrlässigkeit zu verstehen ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es in § 276, Absatz 2: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ Diese Definition hat sich auch in anderen Bereichen als dem Verkehrsrecht durchgesetzt und gilt als allgemein gebräuchlich. Entscheidend ist der Gegenspieler-Begriff „Sorgfalt“: Wer unvorsichtig oder rücksichtslos handelt, verletzt seine Sorgfaltspflicht und handelt fahrlässig.

Stuft die Versicherung eine Handlung als grob fahrlässig ein, kann sie sich auf das Versicherungsvertragsgesetz berufen. In Paragraf 81, Absatz 2, heißt es in dem seit 1908 existierenden und 2008 umfassen reformierten Regelwerk:

Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit

Da es einen großen Unterschied zwischen Unaufmerksamkeit oder Ungeschick und Rücksichtslosigkeit gibt, unterscheidet das Zivilrecht zwischen einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Es kommt also bei der Bewertung, ob einfach oder grob, auf die innere Einstellung des Betroffenen an, die in der Praxis nicht immer leicht festzustellen ist. In vielen Rechtsstreitigkeiten und Versicherungsfällen kommt es deshalb zu Einzelfallentscheidungen.

Ganz allgemein gilt folgende Abgrenzung:

  • Eine leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Sorgfaltspflicht unbewusst und in geringem Ausmaß verletzt wird – etwa, wenn Sie in Eile einen Gegenstand umstoßen und beschädigen.

  • Um grobe Fahrlässigkeit handelt es sich, wenn Sie Ihre Pflichten bewusst vernachlässigen. Ignorieren Sie beispielsweise einen begangenen Fehler und ergreifen keine Gegenmaßnahmen, um Schaden abzuwenden, ist das grob fahrlässig.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

Das Spektrum für grobe Fahrlässigkeit ist breit gefächert, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:

  • Sie tippen am Steuer auf Ihrem Handy eine Nachricht und bauen einen Unfall.
  • Sie verlassen die Wohnung, ohne die brennende Kerze zu löschen – es kommt zum Zimmerbrand.
  • Sie haben die Haustür nicht abgeschlossen, wodurch Einbrecher leichtes Spiel haben.
  • Sie schalten als Freiberufler am Bürorechner die Firewall ab oder machen nie Sicherheitsupdates. Bei einem Hackerangriff werden Kundendaten gestohlen.
  • Sie fahren mit Ihrem Wohnmobil in eine Tiefgarage und ignorieren die Maximalhöhe an der Einfahrt – es entsteht ein Schaden am Fahrzeug und Gebäude.
  • Sie haben zu wenig Steuern bezahlt, weil Sie aus Versehen nicht alle Einkünfte angegeben haben. Hier liegt strafrechtlich Leichtfertigkeit vor, die der groben Fahrlässigkeit entspricht.

Abgrenzung zu Vorsatz und Arglist

Von der groben Fahrlässigkeit zu unterscheiden ist das vorsätzliche Handeln. Die Abgrenzung ist versicherungsrechtlich relevant, denn in solchen Fällen muss der Versicherer nicht leisten – bei einfacher und grober Fahrlässigkeit meistens schon, wenn auch mit Abschlägen.

Vorsatz oder arglistige Täuschung liegen vor, wenn jemand wissentlich und aktiv gegen Regeln verstößt und Dritten oder deren Eigentum Schaden zufügt. 

Haftpflichtversicherung – wir schützen grobe Fahrlässigkeit

Schädigen Sie durch Ihr Verhalten andere, kann das immense Kosten nach sich ziehen. Ohne Privathaftpflicht müssen Sie selbst dafür aufkommen. Mit der privaten Haftpflichtversicherung der BavariaDirekt sind Sie rundum geschützt – egal, ob sie grob fahrlässig gehandelt haben oder nicht.

Haftpflichtversicherung – wir schützen grobe Fahrlässigkeit

Schädigen Sie durch Ihr Verhalten andere, kann das immense Kosten nach sich ziehen. Ohne Privathaftpflicht müssen Sie selbst dafür aufkommen. Mit der privaten Haftpflichtversicherung der BavariaDirekt sind Sie rundum geschützt – egal, ob sie grob fahrlässig gehandelt haben oder nicht.

Grobe Fahrlässigkeit in der Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen. Das passiert schnell einmal durch einfache Fahrlässigkeit – stoßen Sie beim Besuch der Nachbarn aus Versehen eine teure Vase um, übernimmt Ihre Haftpflicht den Schaden.

Aber auch bei schweren Verletzungen der Sorgfaltspflicht müssen Sie sich keine Sorgen machen. Ob eine einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist für diese Art der Versicherung irrelevant: Sie unterscheidet nicht zwischen beiden Formen und zahlt nur bei Vorsatz nicht.

Leistungsfälle der Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit sind beispielsweise:

  • Wenn Sie in der Ferienwohnung einen Topf unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen lassen, das Essen überkocht und sich in die Arbeitsplatte einbrennt.

  • Sie die Blumentöpfe der Nachbarn gießen, es zu gut meinen und auf dem Parkett ein großer Wasserfleck entsteht.

  • Es beim Freizeitsport zur Schädigung eines Dritten kommt: etwa durch einen Ballwurf, der einen anderen am Kopf trifft.

Handy im Auto
Wer am Steuer das Handy zückt, riskiert einen Unfall und handelt grob fahrlässig

Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung

Wie bei der Privathaftpflicht gilt auch bei der Kfz-Versicherung der Grundsatz, dass nur bei Vorsatz die Leistung grundsätzlich verweigert werden kann. Mit anderen Worten: grobe Fahrlässigkeit ist vom Versicherungsschutz gedeckt. Das soll einen möglichst weitreichenden Schutz der Geschädigten gewährleisten.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden, sind:

  • Sie fahren auf ein anderes Auto auf, weil Sie gerade das Navi bedient haben.
  • Sie reißen an einem parkenden Fahrzeug den Seitenspiegel ab, weil Sie von den Kindern abgelenkt waren und zu weit rechts gefahren sind.
  • Sie sind mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, kommen ins Schleudern und bringen einen Radfahrer zu Sturz.


In zwei Fällen kann die Kfz-Haftpflicht jedoch die Leistung verweigern oder kürzen:       

  • Wenn Ihr Auto gestohlen wird und der Zündschlüssel steckte.
  • Wenn Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.


Dass grobe Fahrlässigkeit vom Versicherungsschutz gedeckt ist, heißt aber nicht, dass Ihnen keine Strafe droht. Verursachen Sie einen Unfall, weil Sie das Handy am Steuer bedient haben, drohen Bußgelder laut Bußgeldkatalog und je nach Schwere auch Punkte in Flensburg oder der Entzug des Führerscheins.

Die Kfz-Versicherung der BavariaDirekt deckt grobe Fahrlässigkeit

Die Kfz-Versicherung der BavariaDirekt deckt Unfälle oder Schäden im Straßenverkehr, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, in den Tarifen M und L.
Im Online-Rechner können Sie die Beiträge unverbindlich berechnen und über die SF-Klasse oder die Option Werkstattbindung reduzieren.

BavariaDirekt_Icon__Kfz-Test

Die Kfz-Versicherung der BavariaDirekt deckt grobe Fahrlässigkeit

Die Kfz-Versicherung der BavariaDirekt deckt Unfälle oder Schäden im Straßenverkehr, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, in den Tarifen M und L.
Im Online-Rechner können Sie die Beiträge unverbindlich berechnen und über die SF-Klasse oder die Option Werkstattbindung reduzieren.

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Kaskoversicherung und grobe Fahrlässigkeit

Etwas anderes verhält es sich bei den Kaskoversicherungen. Hier kommt es auf den Vertrag und Tarif an, inwieweit grobe Fahrlässigkeit gedeckt ist. Bei der BavariaDirekt etwa ist sie in den Tarifen Komfort M und Komfort L sowohl bei der Teil- als auch der Vollkasko inkludiert.

Das ist nicht bei allen Anbietern so. Möchten Sie im Fall des Falles hohe Regressforderungen vermeiden, sollten Sie genau die Bestimmungen und Angebote studieren.

Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung

Bei der Hausrat ist es ähnlich, wie bei der Kasko: Handeln Sie grob fahrlässig, ist die Versicherung grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet bzw. kann sie diese kürzen. Manche Anbieter inkludieren aber grobe Fahrlässigkeit in bestimmten Tarifen. Die Hausratversicherung der BavariaDirekt deckt grobe Fahrlässigkeit sogar in allen Tarifen.

In diesen Fällen liegt im Rahmen des Hausratschutzes grobe Fahrlässigkeit vor:

  • Sie verlassen das Haus, während die Waschmaschine läuft. Ein Schlauch platzt und beschädigt das Inventar im Badezimmer.
  • Es kommt ein Anruf und Sie haben im Hobbykeller den Lötkolben angeschaltet gelassen – während des Telefonats im Erdgeschoss entsteht ein Schmorbrand.
  • Ihr Tablet überlädt, der Akku entzündet sich und verursacht einen großen Brandfleck auf dem Wohnzimmertisch.

Wer sein Handy unbeaufsichtigt laden lässt, handelt grob fahrlässig

Fahrlässigkeit vorbeugen: 7 Tipps, um sich selbst und andere zu schützen

  1. Prüfen Sie vor dem Verlassen von Haus oder Wohnung, ob alle Fenster geschlossen sind, stellen Sie sicher, dass keine Geräte laufen oder laden und offenes Feuer (Kerzen, Kamin etc.) gelöscht ist.
  2. Bleiben Sie beim Kochen in der Nähe des Herdes und behalten Sie Töpfe und Pfannen im Blick.
  3. Drehen Sie bei längerer Abwesenheit den Wasserhaupthahn
  4. Achten Sie im Winter darauf, dass die Heizung läuft – das beugt Frostschäden in den Leitungen vor.
  5. Nehmen Sie nie stark übermüdet oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teil.
  6. Auch manche Medikamente machen Sie verkehrsuntauglich: Lesen Sie die Warnhinweise im Beipackzettel.
  7. Nehmen Sie das Handy während der Fahrt nicht in die Hand. Das gilt beim Auto- wie beim Radfahren. Und auch als Fußgänger beeinträchtigt ein Smartphone die Aufmerksamkeit.

Zahlt Ihre Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Diese Frage sollten Sie bei einigen Policen dringend klären. Gerade bei Haftpflichtversicherungen wiegen sich viele in falsche Sicherheit und sind von teils hohen Regressen überrascht (Rückzahlungsforderungen der Versicherungen), die im Schadenfall gefordert werden. Oft kostet das Abdecken von Fahrlässigkeit nur wenige Euro mehr, sodass Sie hier nicht an der falschen Stelle sparen sollten.

Lesen Sie auch, wie Sie Ihren Hausrat versichern und welche Risiken die Versicherung deckt. Und was ist mit dem Kfz-Versicherungsschutz, wenn Sie ohne Schuhe Auto fahren? Wir verraten es Ihnen.

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Natalie Heß
Seit fünf Jahren ist Natalie als Content-Managerin bei der BavariaDirekt tätig und hat unser Magazin ins Leben gerufen. Nach ihrer Elternzeit widmet sie sich nun dem Thema Customer Experience auf unserer Webseite. Welche Fragen und Wünsche haben unsere Kunden? Diese möchte sie in ihren Artikeln beantworten und erfüllen. In ihrer Freizeit macht sie gerne Yoga und liebt gutes Essen – auswärts wie daheim beim Kochen.

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