Insolvenz Reiseveranstalter – was tun bei einer Pleite?

Frau mit Koffer vor Abflugtafel

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Der Urlaub ist gebucht oder Sie sind schon unterwegs, da kommt die Schreckensnachricht: Ihr Reiseveranstalter ist insolvent! Lesen Sie, was Sie in diesem Fall vor, während und nach der Reise tun sollten. Das erspart Ihnen nicht den Ärger, aber Sie erhalten oft wenigstens Ihr Geld zurück.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Reiseveranstalter-Insolvenz – welche Rechte haben Sie?

Ist der Reiseveranstalter pleite, regelt das Reiserecht die Ansprüche der Kunden. Es basiert hauptsächlich auf den Paragrafen 651a bis y des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und auf der EU-Pauschalreiserichtlinie.

Als Reiseveranstalter gelten demzufolge Unternehmen, die zwei oder mehr Urlaubsleistungen im Paket anbieten: beispielsweise Flug und Hotel zu einem Gesamtpreis. Sie führen die Dienstleistungen (Transport, Beherbung etc.) nicht zwingend selbst aus, sondern vermarkten sie. Es gibt aber auch Unternehmen wie die TUI, die mit eigener Fluggesellschaft und Hotellerie arbeiten. In beiden Fällen haftet der Reiseveranstalter, wenn die Pauschalreise also die gebuchte Urlaubsleistung nicht oder unvollständig zustande kommt oder Reisemängel auftreten.

Reiseveranstalter haben eine Sicherungspflicht

Laut Reiserecht haben Reiseveranstalter eine Sicherungspflicht, das heißt: Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Risiko einer Insolvenz zu versichern, um die bezahlten Reisen im Fall einer Pleite erstatten zu können. Der Nachweis hierfür ist der sogenannte Reisesicherungsschein, den jeder Kunde, der eine Pauschalreise bucht, vom Reiseveranstalter bekommt.

Kommt es zu einer Pleite des Reiseveranstalters und somit zur Zahlungsunfähigkeit, übernimmt der Deutsche Reisesicherungsfonds die Auszahlung.

Wichtig zu wissen: Einzelleistungen wie die Vermittlung von Ferienhäusern fallen NICHT unter das Reiserecht und die Sicherungspflicht. Sie genießen in diesem Fall also nicht die gesetzliche Absicherung einer Pauschalreise und bleiben gegebenenfalls auf den Kosten sitzen, wenn keine Leistung erbracht wird.

Thomas Cook Pleite
Die Thomas Cook Pleite schrieb Geschichte - seitdem gibt es die Sicherungspflicht für Reiseveranstalter

Die Geschichte der Thomas-Cook-Pleite und jetzt auch noch FTI

Bestes Beispiel ist die Pleite des britischen Unternehmens Thomas Cook. Als der älteste Touristikkonzern der Welt im September 2019 den Insolvenzantrag stellte, entstand weltweit ein Reisechaos, das hunderttausende Urlauber betraf. Deutsche Tochterunternehmen wie Neckermann Reisen und Öger Tours gingen ebenfalls pleite.

Zwar erhielten die meisten Betroffenen eine Entschädigung für entgangene Reiseleistungen – teilweise durch den Staat –, aber viele auch nicht. Insbesondere etliche Anzahlungen wurden bis heute nicht erstattet.

Aus diesem Grund wurde 2021 der Reisersicherungsfonds gegründet. Im Fall einer Pleite übernimmt er die Auszahlungen, so wie aktuell bei der FTI-Pleite.

Der Reisesicherungsschein – darum ist er so wichtig

Wann ist eine Pauschalreise eine Pauschalreise? Tatsächlich ist die Definition in der Praxis nicht immer eindeutig. Buchen Sie beispielsweise auf einem Reiseportal nacheinander Flug und Hotel und stimmen der Zahlung jeweils einzeln zu, handelt es sich lediglich um verbundene Reiseleistungen. Nur ein Gesamtpreis für mindestens zwei Leistungen definiert die Reise als Pauschalurlaub.

Noch undurchschaubarer wird es, wenn Sie bei einer Fluggesellschaft einen Flug buchen und dieser Ihnen auch ein Hotel anbietet. Dazu übermittelt das Unternehmen Ihre Daten an einen weiteren Anbieter, der Ihnen Angebote unterbreitet. Buchen Sie dort innerhalb von 24 Stunden eine Unterkunft, haftet die Fluggesellschaft als Reiseveranstalter für die Pauschalreise. Ist der Zeitabstand größer, handelt es sich jedoch nicht um eine Pauschalreise. Die Beweispflicht des Buchungszeitpunkts liegt beim Verbraucher.

Um solche Fallstricke zu umgehen, sollten Sie also penibel darauf achten, dass Sie wirklich eine Pauschalreise buchen und sich immer den Sicherungsschein aushändigen lassen – und zwar im Original, denn Kopien haben keine rechtliche Gültigkeit. Nur mit diesem Dokument ist gewährleistet, dass Sie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters zu 100 Prozent entschädigt werden.

Der Sicherungsschein deckt:

  • den gezahlten Reisepreis
  • die geleistete Anzahlung
  • Aufwendungen für eine ggf. selbst organisierte Rückreise

Der Sicherungsschein gehört ins Handgepäck, damit Sie auch unterwegs Ihre Ansprüche geltend machen können – etwa bei einem Hotelwechsel.

Reiseveranstalter pleite? Das können Sie vor Urlaubsantritt tun

Kommt es bei Ihrem Reiseveranstalter zur Insolvenz, bevor Sie in den Urlaub starten, kann die Reise trotzdem noch stattfinden. Nehmen Sie mit dem Reiseveranstalter Kontakt auf, um den Stand der Dinge zu erfahren. In der Regel kommt es aber zur Stornierung und Sie sollten beim Reisesicherungsfonds die Erstattung des Reisepreises bzw. der Anzahlung verlangen.

Ist nur die Airline pleite, die Ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise durchführt, muss der Reiseveranstalter für Ersatz sorgen. Bei gravierenden Verzögerungen können Sie eine Reisepreisminderung verlangen, aber nicht die gesamte Reise kostenfrei stornieren.

Haben Sie nur einen einzelnen Flug gebucht, wobei es sich also nicht um eine Pauschalreise handelt, müssen Sie sich für eine Rückerstattung direkt an die Fluggesellschaft wenden. Durch die Insolvenz haben Sie allerdings nur geringe Chancen, den Ticketpreis zurückzubekommen. Dasselbe gilt bei Hotelbuchungen.

Günstiger Schutz vor Rücktritt

Durchkreuzen unvorhersehbare private Umstände Ihre Urlaubspläne, bleiben Sie mit der Reiserücktrittsversicherung wenigstens nicht auf den Kosten sitzen. Sie können die günstige Police pauschal für ein Jahr oder als Einmalschutz abschließen – und sind so flexibel abgesichert.

Günstiger Schutz vor Rücktritt

Durchkreuzen unvorhersehbare private Umstände Ihre Urlaubspläne, bleiben Sie mit der Reiserücktrittsversicherung wenigstens nicht auf den Kosten sitzen. Sie können die günstige Police pauschal für ein Jahr oder als Einmalschutz abschließen – und sind so flexibel abgesichert.

Reiseveranstalter-Insolvenz trifft Sie unterwegs – Ihre Rechte

Kommt es während des Urlaubs zur Pleite des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft, lehnen Hotels oft die Unterbringung ab und Flüge werden annulliert. Hier bleibt Ihnen oft nur, die Dienstleister vor Ort selbst zu bezahlen und die Rückreise in Eigenregie zu organisieren. Die Kosten können Sie über den Sicherungsschein geltend machen.

Aber Achtung, erstattungsfähig sind nur unbedingt notwendige und angemessene Ausgaben. Sie können also nicht auf ein Luxushotel ausweichen oder 1. statt 2. Klasse fliegen und dafür von der Insolvenzversicherung das Geld zurückverlangen.

Außerdem müssen Sie die Rückreise antreten, wenn der Absicherer die Reise offiziell abgebrochen hat. Bleiben Sie auf eigene Faust, können Sie die Kosten nicht geltend machen.

Paar relaxt unter Palmen
Wenn Sie schon unterwegs sind, sollten Sie bei einer Veranstalter-Pleite Ihre Rechte kennen

Insolventer Reiseveranstalter – Tipps für nach der Reise

Sind aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters während des Urlaubs bereits bezahlte Leistungen wie beispielsweise Ausflugsfahrten entfallen, können Sie sich das Geld nach Ihrer Rückkehr ebenfalls vom Reisesicherungsfonds zurückholen.

Nicht über den Sicherungsschein abgedeckt sind hingegen Schadenersatzansprüche aufgrund der entgangenen Urlaubsfreude. Auch hier können Sie Ihre Forderungen nur beim Reisesicherungsfonds anmelden. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering.

Was ist, wenn das Reisebüro pleitegeht?

Der Sicherungsschein erstreckt sich auch nicht auf die Insolvenz Ihres Reisebüros. Hat dieses den von Ihnen gezahlten Reisepreis noch nicht an den Veranstalter überwiesen, können Sie nur vom Insolvenzverwalter die Rückerstattung verlangen.

Ist der Reiseveranstalter hingegen bezahlt, ändert sich nichts an Ihren Urlaubsplänen: Das Unternehmen muss die Reise durchführen.

Heben Sie Zahlungsbelege immer gut auf, damit Sie die Überweisung von An- und Komplettzahlungen im Insolvenzfall nachweisen können.

So stellen Sie Ihre Ansprüche bei einer Pleite des Reiseveranstalters

Um Ihr Geld im Fall einer Reiserveranstalter-Pleite zurückzubekommen, müssen Sie die im Sicherungsschein angegebene Versicherung anschreiben und explizit die Rückzahlung des konkreten Reisepreises bzw. der Anzahlung verlangen. Legen Sie Kopien der Reisebestätigung und Zahlungsbelege bei und verschicken Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein. Die Rückzahlung muss unverzüglich erfolgen.

Reiserveranstalter insovlent? Pauschalreisende sind sicher

Möchten Sie Ihren Urlaub möglichst risikolos buchen, sollten Sie sich für eine Pauschalreise entscheiden. Geht der Reiseveranstalter pleite, bekommen Sie über den Reisesicherungsschein bzw. den Reisesicherungsfonds den Preis erstattet.

Bei Einzelbuchungen von Flug, Hotel und Mietwagen haben Sie dagegen keine Garantie, dass Sie bei einer Insolvenz der Anbieter Ihr Geld wiedersehen. Die Geltendmachung bei Insolvenzverwaltern ist langwierig und da die Insolvenzmasse oft nicht ausreicht, gehen viele Gläubiger leer aus. 

Krank im Urlaub? Unser Magazinbeitrag verrät, worauf Sie nun achten sollten. Und wenn Sie erst einmal Inspiration suchen, wohin die nächste Reise gehen soll, stellen wir Ihnen attraktive Reiseziele vor.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/iStocker, Bild 2: stock.adobe.com/Tobias Arhelger, Bild 3: stock.adobe.com/Chinnapong

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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