Scheidungsfolgenvereinbarung – Zeit und Geld sparen

Paar in Trennung

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Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Art Ehevertrag, den Sie im Rahmen einer Trennung aufsetzen. So lassen sich ohne Rechtsstreit Angelegenheiten wie der Versorgungsausgleich verbindlich regeln. Lesen Sie, wie die Übereinkunft formell aussieht, was sie beinhalten sollte und mit welchen Kosten Sie für die Scheidungsfolgenvereinbarung rechnen müssen.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Scheidungsfolgenvereinbarung – was ist das?

In Trennungssituationen liegen die Nerven fast immer blank. Haben Sie keinen Ehevertrag, kann eine Scheidung auch noch teuer werden und sich lange hinziehen. Leider ist es keine Seltenheit, dass sich Partner während einer Trennung in Kleinigkeiten der zu regelnden Angelegenheiten verlieren und streitend vor Gericht landen. Das verursacht unnötige Kosten, von der emotionalen Belastung ganz zu schweigen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung beruhigt die Lage und kann eine faire Lösung für beide Seiten sein. Das Schriftstück regelt, was in der Zeit nach der Scheidung passiert, zum Beispiel finanziell. Es handelt sich also gewissermaßen um einen Ehevertrag, den Sie vor bzw. während der laufenden Trennung aufsetzen. Wie dieser muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung in vielen Fällen von einem Notar beurkundet werden.

Unterschied Scheidungsfolgenvereinbarung und Trennungsfolgenvereinbarung

Manchmal werden die beiden Vertragsformen synonym verwendet, das ist aber nicht korrekt. Eine Trennungsfolgenvereinbarung ist der Scheidungsfolgenvereinbarung zeitlich vorgelagert: Sie definiert, was im Zeitraum zwischen der Trennung und Scheidung rechtlich passiert. Dadurch lässt sich das Trennungsjahr ohne Streitereien gestalten. Die getroffenen Regelungen dienen dann oft als Basis für die Scheidungsfolgenvereinbarung, so dass die beiden Konstrukte Hand in Hand gehen.

Glückliches Paar mit Kind in den Bergen
Mit einem Scheidungsfolgenvertrag erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, das vormalige Glück in guter Erinnerung zu behalten

Abgrenzung zum Ehevertrag

Trennungsfolgenvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung und Ehevertrag sind inhaltlich sehr ähnlich ausgestaltet. Sie sind alle in Schriftform festgehalten und rechtlich bindend.

Die Abgrenzung ist vor allem zeitlich relevant und sieht folgendermaßen aus:

  • Eheverträge werden vor oder während der Ehe geschlossen und regeln die Partnerschaft.
  • Trennungsfolgenvereinbarungen setzen Paare während der Ehe oder bei der Trennung auf, um den Zeitraum bis zur Scheidung zu gestalten.
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen wickeln die Scheidung und ihre Folgen ohne Richterentscheid ab und gelten ab dem Scheidungsdatum.


Ein weiterer Unterschied: Während ein Ehevertrag und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vom Notar zu beglaubigen sind, ist das bei der Trennungsfolgenvereinbarung nicht zwingend notwendig. Geht es nur um Sachverhalte wie den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung oder die Aufteilung des Hausrats, genügt die normale Schriftform. Eine Trennungsfolgenvereinbarung lässt sich auch zusätzlich zu einem Ehevertrag schließen, um solche Dinge an die aktuelle Situation angepasst zu regeln.

Verträge rund um Ehe und Scheidung im Überblick:

VertragsformInhalt und rechtliche Bedingungen
EhevertragRegelt alle Sachverhalte während der Ehe und schafft Rechtsverbindlichkeiten für eine Scheidung; wird meist vor der Heirat geschlossen; notarielle Beurkundung erforderlich
TrennungsfolgenvereinbarungHält verbindlich fest, was während der Trennungszeit passiert und kann als Grundlage für die Scheidungsfolgenvereinbarung dienen; Abschluss in der Regel zu Trennungsbeginn; oft ohne Notar machbar
ScheidungsfolgenvereinbarungEnthält alle Bestimmungen ab dem Scheidungsdatum; wird außergerichtlich vor der Scheidung abgeschlossen; muss notariell beurkundet oder vom Gericht anerkannt werden

Für wen ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll und welche Vorteile hat sie?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist immer sinnvoll, wenn die Partner ihre gescheiterte Ehe nervenschonend, kostengünstig und fair abwickeln möchten. Insbesondere, wenn ein größeres Vermögen vorhanden ist, lohnt sich der Vertrag: Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nämlich nach dem Streitwert. Sind Kinder im Spiel, lässt sich durch die Vereinbarung Hickhack vermeiden, das auf ihrem Rücken ausgetragen wird. Umgangs- und Sorgerecht sind dann klar geregelt.

Haben Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, verkürzt sich das Scheidungsverfahren. Das Gericht muss dann nur noch die Regelungen übernehmen und nicht selbst eine Entscheidung treffen, bevor es die Scheidung ausspricht. Ist das Trennungsjahr eingehalten, lässt sich eine Ehe so innerhalb weniger Wochen bis Monate beenden.

Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt rechtsverbindlich alle sogenannten Lebenssachverhalte, die als Folge der Scheidung anfallen. Dazu gehören:

  • Unterhaltsansprüche für Ehegatte und Kinder
  • Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder
  • Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich
  • Versorgungs- und Rentenausgleich
  • Zuteilung der gemeinsamen Wohnung
  • Verteilung des Hausrats
  • Schuldenaufteilung
  • Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht
  • Fortführung des Familiennamens

Kind mit streitenden Eltern
Auch das Sorgerecht kann in einem Scheidungsfolgenvertrag geregelt werden

Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wie hoch die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind, hängt davon ab, ob Sie einen Anwalt konsultieren. In den meisten Fällen ist es sinnvoll sich beraten zu lassen, denn die Materie ist komplex. Einfach eine Vorlage aus dem Internet herunterzuladen, genügt in aller Regel nicht. Sind sich die Noch-Ehepartner in allen Fragen einig, reicht ein gemeinsamer Anwalt. Bei unterschiedlichen Interessen empfiehlt sich eine getrennte Beratung.

Wie hoch das Honorar des Juristen ausfällt, hängt von Ihren Vermögensverhältnissen ab. Bei Immobilien- und Grundstücksübertragungen wird deren realer Wert für die Berechnung herangezogen. Für das sonstige Vermögen sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmte Regelwerte festgelegt. Für die Regelung eines Versorgungsausgleiches etwa darf der Jurist zehn Prozent des 3-fachen Monatsnettoeinkommens der Ehepartner pro Versorgungsanrecht ansetzen. Lassen Sie sich die einschlägigen RVG-Tabellen von Ihrem Anwalt aushändigen, um die Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung zu kalkulieren.

Bei hohen Beträgen kann eine Vergütung auf Pauschal- oder Stundenbasis günstiger sein. Fragen Sie den Rechtsbeistand, ob das möglich ist.

Beim Notar fallen für die Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung Gebühren auf Basis des Beurkundungsgegenstandes an. Für 50.000 Euro sind das etwa 330 Euro plus Umsatzsteuer.

Rechtsschutz tut gut

Auch wenn die Rechtsschutzversicherung im Fall einer Scheidung nicht greift, ist sie eine wichtige Versicherung. Für Paare, um das gemeinsame Vermögen zu schützen, aber auch für Singles – leider geraten viele Menschen ohne eigenes Verschulden in einen Rechtsstreit. Sich dann auf einen Anwalt verlassen zu können, schont nicht nur die Nerven sondern auch die Finanzen. Die günstige Rechtsschutzversicherung der BavariaDirekt können Sie unkompliziert über den Online-Rechner abschließen und zuvor unverbindlich berechnen. 

Rechtsschutz tut gut

Auch wenn die Rechtsschutzversicherung im Fall einer Scheidung nicht greift, ist sie eine wichtige Versicherung. Für Paare, um das gemeinsame Vermögen zu schützen, aber auch für Singles – leider geraten viele Menschen ohne eigenes Verschulden in einen Rechtsstreit. Sich dann auf einen Anwalt verlassen zu können, schont nicht nur die Nerven sondern auch die Finanzen. Die günstige Rechtsschutzversicherung der BavariaDirekt können Sie unkompliziert über den Online-Rechner abschließen und zuvor unverbindlich berechnen. 

Scheidungsfolgenvereinbarung und Rechtsschutz

Angesichts der nicht unerheblichen Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung stellt sich die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt. In der Regel decken die Policen die Gerichts- und Anwaltsgebühren nicht ab. Im Privatrechtsschutz ist höchstens eine Erstberatung enthalten. Darüber hinaus gehende Leistungen lassen sich nur im Rahmen eines Eherechtsschutzes vereinbaren. Diese Versicherungen sind aber vergleichsweise teuer.

Scheidungsfolgenvereinbarung – mit oder ohne Notar?

Theoretisch lässt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung sogar mündlich treffen, in der Praxis ist das aber nicht sinnvoll. Sie hätte dann keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Die Schriftform ist daher unabdingbar, ebenso eine notarielle Beurkundung. Zwar sind manche Vereinbaren wie etwa die Nutzung der gemeinsamen Wohnung nicht formbedürftig, aber Sie sind damit auf der sicheren Seite.

Eine Scheidungsvereinbarung vor dem neutralen Notar verhindert, dass ein Partner Entscheidungen übereilt oder unter Druck fällt und schafft Rechtssicherheit. Vereinbarungen bezüglich des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs sowie nacheheliche Unterhaltsleistungen und Immobilienübertragungen sind von Gesetzes wegen nur mit Notar möglich.

Tipp: Scheidungsfolgenvereinbarungen können auch im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens anerkannt werden. Lassen Sie den Vertrag als Vergleich protokollieren: So sparen Sie sich den Notartermin.

Frau und Mann in Scheidung
Wenn Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung gerichtlich anerkennen lassen, entfallen die Notarkosten

Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten – geht das?

Sie können eine Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten, wenn Sie einer Vereinbarung nur durch arglistige Täuschung oder unter Gewaltandrohungen zugestimmt haben. Hat die andere Partei zum Beispiel Vermögen verschwiegen, sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt wenden und Ihr Recht einklagen. Die Beweispflicht liegt allerdings bei Ihnen.

Bei anderen Gründen sind die juristischen Hürden für eine erfolgreiche Anfechtung hoch. Haben Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung aus Ihrer Sicht irrtümlich unterschrieben, wird das selten anerkannt. Schließlich wurden Sie vom Notar aufgeklärt.

Scheidungsfolgenvereinbarung – schnelle Scheidung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt den Zugewinnausgleich und viele andere Folgen einer gescheiterten Ehe ohne nervenaufreibende Streitereien und hohe Kosten. Einfach ein Muster aus dem Internet herunterzuladen, genügt aber nicht. Damit das Dokument rechtsgültig ist und die Interessen beider Seiten gewahrt sind, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen und die notarielle Beurkundung nicht vergessen.

Stehen Sie statt vor einer Scheidung kurz vor einer Ehe, finden Sie in unserem Beitrag „Ehevertrag – sinnvoll oder nicht“ wichtige Tipps. Und welche Versicherungen in einer festen Partnerschaft wichtig sind, haben wir im Beitrag „Partnerversicherungen“ zusammengefasst.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/olly, Bild 2: stock.adobe.com/EVERST, Bild 3: stock.adobe.com/VadimGuzhva, Bild 4: stock.adobe.com/Andrii Zastrozhnov

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Katja Lech
Aus ihrer langjährigen Berufserfahrung als Online-Marketing-Managerin bei der BavariaDirekt weiß Katja, dass Versicherung für viele Menschen erstmal VerUNsicherung bedeutet. Mit ihren Artikeln möchte sie allen Leser*innen zeigen, dass das Thema Versichern bei weitem nicht so kompliziert ist, wie manch ein Begriff aus der Versicherungswelt. ;-) Als Zwillingsmama, Vegetarierin und begeisterte E-Auto-Fahrerin ist sie im Alltag gerne nachhaltig unterwegs.

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