Wertminderung nach Unfall – die wichtigsten Details

Auto Unfall

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Wurde Ihr Fahrzeug nach einem Unfall beschädigt – egal ob verschuldet oder unverschuldet, zahlt die Kfz-Versicherung die Reparatur und sie leistet einen Ausgleich für den Wertverlust, der in den meisten Fällen eintritt. Erfahren Sie, wie Haftpflicht- und Kasko-Versicherer den Betrag berechnen und wie Sie ihn geltend machen.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Was ist die Wertminderung nach einem Unfall?

Nach einem Crash ist ein Auto oder Motorrad fast immer weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug – selbst wenn es fachgerecht instandgesetzt wurde. Man spricht dann von einem Unfallwagen. Bei einem Verkauf sind Sie beispielsweise gesetzlich verpflichtet, den Käufer auf Unfallschäden hinzuweisen – die Ausnahme bilden Bagatellschäden. Der Erlös eines Unfallwagens fällt somit geringer aus als der für ein unfallfreies Fahrzeug. Diese Differenz wird als Wertminderung bezeichnet, wobei es zwei Formen gibt.

Merkantile Wertminderung

Nach einem Unfall sieht sich ein Sachverständiger das Fahrzeug an und erstellt ein Schadensgutachten. Zeigt das Auto nach der Instandsetzung keine sichtbaren Mängel mehr, spricht der Gutachter von einer merkantilen Wertminderung. Das ist der geringere Wiederverkaufswert, der für das Kfz am Markt erzielt werden kann, als der, wäre es im tadellosen Zustand.

Technische Wertminderung

Sind dagegen auch nach der Reparatur noch Mängel vorhanden, handelt es sich um eine technische Wertminderung. Sie kann das Aussehen, die Betriebssicherheit, Lebensdauer oder Gebrauchsfähigkeit betreffen. Am häufigsten zählen optische Beeinträchtigungen wie Farbabweichungen am Lack zu dieser Form der Wertminderung aufgrund eines Unfallschadens.

Die Wertminderung eines Kfz nach einem Unfall können Sie bei der Kfz-Versicherung geltend machen.

Kfz-Schutzbrief – schneller Pannenservice bei einem Unfall

Den Kfz-Schutzbrief können Sie zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abschließen. Mit einem Schutzbrief bekommen Sie im Fall eines Unfalls oder einer Panne schnelle Hilfe – Pannenhilfe, Abschleppdienst oder Ersatzwagen. Auch die Kosten für einen eventuellen Rück- oder Weitertransport von Kindern sind enthalten. Den günstigen Schutzbrief der BavariaDirekt können Sie zusammen mit der Kfz-Versicherung ganz unkompliziert online abschließen und zuvor unverbindlich berechnen.  

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Höhe der Wertminderung nach Unfall und Berechung

Für die Höhe der Wertminderung nach einem Unfall spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Dazu zählen:

  • Fahrzeugalter und Laufleistung
  • frühere Schäden
  • Höhe der Reparaturkosten
  • Art und Umfang des Schadens
  • Neu- und Wiederbeschaffungswert


Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Wichtig: Es handelt sich um den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall. 

Um auf Basis dieser Parameter die Wertminderung (den Minderwert) auszurechnen, gibt es diverse Rechenmodelle. Eine einheitlich verbindliche Regelung, welche angewendet wird, gibt es leider nicht. Das führt immer wieder zu juristischen Streitereien zwischen Geschädigten und gegnerischen Versicherungen. Gerichte ziehen häufig die sogenannte Ruhkopf-Sahm-Formel für die Berechnung der Wertminderung des Autos nach einem Unfall heran. Sie setzt abhängig vom Fahrzeugalter die Reparaturkosten in ein prozentuales Verhältnis zum Wiederbeschaffungs- bzw. Zeitwert:

ZulassungsjahrAnteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert
10-30 %30-60 %60-90 %
1. Jahr5 %6 %7 %
2. Jahr4 %5 %6 %
3./4. Jahr3 %4 %5 %

Und so funktioniert eine beispielhafte Berechnung mit der Tabelle:

  • Zeitwert: 15.000 Euro
  • Reparaturkosten: 1.500 Euro
  • Anteil der Reparaturkosten lt. Tabelle: 10 %
  • Im 3. Zulassungsjahr: Minderwert 3 %
  • Rechenformel: Zeitwert + Reparaturkosten = 16.500 Euro, davon 3 % = 495 Euro Minderwert

Der Zeitwert ist der aktuelle Wert einer Sache. Er berechnet sich aus dem Neuwert (Anschaffungswert) minus Wertverlust durch Alter und Abnutzung.

Versicherer können zur Berechnung der Wertminderung nach einem Unfall aber auch andere Rechenformeln verwenden, etwa das Hamburger Modell, bei dem die Laufleistung (Kilometerstand) des Fahrzeugs entscheidend ist. Durch die unterschiedlichen Berechnungen kann der merkantile Minderwert unterschiedlich hoch ausfallen.

Unser Tipp

Lassen Sie nach einem Unfall die Wertminderung von einem unabhängigen Gutachter berechnen und nicht nur vom Sachverständigen der Versicherung. So haben Sie Transparenz bezüglich der Rechenformel und stellen sicher, dass die für Sie günstigste Berechnung erfolgt.

Unser Tipp

Lassen Sie nach einem Unfall die Wertminderung von einem unabhängigen Gutachter berechnen und nicht nur vom Sachverständigen der Versicherung. So haben Sie Transparenz bezüglich der Rechenformel und stellen sicher, dass die für Sie günstigste Berechnung erfolgt.

In diesen Fällen gibt es keine Wertminderung

Beträgt der Minderwert weniger als 10 % des Zeitwerts, liegt in der Regel ein Bagatellschaden vor. Bei einem kleinen Blechschaden haben Sie somit keinen Anspruch auf eine Wertminderung des Fahrzeugs.

Auch bei Kfz, die älter als fünf Jahre sind oder bei hoher Laufleistung (über 100.000 km) lehnen viele Versicherer den Ausgleich des Wertverlusts ab. Die Reparatur gilt hier als ausreichend, da etwa Neuteile das Fahrzeug aufwerten.

Letztlich hängt die Entscheidung pro oder contra Wertminderung vom jeweiligen Sachverständigen ab und auch bei Gerichtsurteilen kommt es auf den Einzelfall an.

Delle im Auto
Über die Höhe einer Wertminderung entscheiden in der Regel Kfz-Sachverständige

Die Auszahlung der Wertminderung – wer kommt wie ans Geld?

Die Erstattung der Wertminderung nach einem Unfall steht dem Eigentümer des Unfallfahrzeugs zu. Sind Sie das selbst, muss die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers Ihnen den Betrag im Rahmen der Schadensregulierung überweisen oder Ihnen einen Verrechnungsscheck ausstellen.

Hat die Versicherung keinen Wertverlust angesetzt, sollten Sie selbst ein Schadensgutachten in Auftrag geben und es bei der Versicherung einreichen. Oft übernehmen auch die Kfz-Sachverständigen die Abwicklung für Sie.


Wertminderung bei Leasingfahrzeugen

Ist Ihr Fahrzeug geleast, steht dem Leasinggeber das Geld zu. Sie sollten den Unfall dort umgehend melden und sich beim weiteren Vorgehen an die vertraglichen Vereinbarungen im Falle eines Unfalls halten.


Wertminderung bei finanzierten Fahrzeugen

Haben Sie für den Kauf Ihres Autos einen Kredit aufgenommen, erhält die Bank den Ausgleich für den Wertverlust. Sie profitieren jedoch davon, da der Restfinanzierungsbetrag niedriger ausfällt.

Streit über die Wertminderung?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung verweigert nach einem Unfall das Ansetzen einer Wertminderung oder diese fällt viel zu gering aus? Dann machen Sie Ihr gutes Recht auf juristischem Wege geltend! Mit dem Verkehrsrechtsschutz der BavariaDirekt ist das völlig risikolos – günstig abzuschließen im Paket mit einer privaten Rechtsschutzversicherung.

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Wertminderung bei eigenem Verschulden: Zahlt die Kasko?

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, ist eine Wertminderung seitens der Teil- oder Vollkaskoversicherung ausgeschlossen – es sei denn, es ist im Vertrag etwas anderes vereinbart. Sehen Sie sich die Versicherungsbedingungen an oder fragen Sie beim Kundenservice nach.

Wertminderung des Autos – ein Minderwertgutachten schützt Ihre Interessen

Insbesondere bei jüngeren und hochpreisigen Unfallfahrzeugen geht es bei der Wertminderung um stattliche Summen. Damit Ihnen der Minderwert in voller Höhe ausgeglichen wird, sollten Sie nicht lange fackeln und ein Minderwertgutachten von einem Kfz-Sachverständigen erstellen lassen. So können Sie realistische Ansprüche geltend machen und zur Not mithilfe eines Verkehrsrechtsanwalts durchsetzen.

Wissen Sie eigentlich, wie Sie sich im Fall eines Unfalles richtig verhalten – dann holen Sie das dringend nach, denn Wissen kann Leben retten, auch Ihr eigenes.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Tiko, Bild 2: stock.adobe.com/bilanol, Bild 3: stock.adobe.com/santiago silver, Bild 4: stock.adobe.com/Meow Creations

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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