Winterreifen – alles zur Pflicht und den Regelungen

Auto Winterreifen

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Immer wieder herrscht Unsicherheit, ob und wann das Gesetz Winterreifen vorschreibt oder nicht. Denn in Deutschland gilt keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Was das genau bedeutet und worauf Autofahrer auf jeden Fall achten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Ab wann sind Winterreifen in Deutschland für Pkw Pflicht?

Oft heißt es, Winterreifen sollten von „O bis O“, also von Oktober bis Ostern, aufgezogen werden. Dabei handelt es sich aber nur um eine grobe Empfehlung. Laut Gesetz sind Winterreifen Pflicht, wenn es die Witterung erfordert. Diese Regelung stammt aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Dort heißt es:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

Kommt es also zu einem frühen oder späten Wintereinbruch oder sind Sie in den verschneiten Bergen unterwegs, braucht Ihr Auto Winterreifen – völlig unabhängig vom Datum. Fällt während einer Fahrt plötzlich Schnee oder bildet sich Glatteis, müssen Sie die Fahrt abbrechen und das Auto abstellen. Deshalb ist es auch nur in wenigen Gegenden in Deutschland ratsam, gar keine Winterreifen aufzuziehen. Wer weiß schon mit hundertprozentiger Sicherheit, ob der trockene, warme Wintertag so bleibt? Und selbst dann sind Winterreifen durch ihre spezielle Gummimischung bei Temperaturen unter 7° C deutlich sicherer als Sommerreifen.

Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind Motorräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Krankenfahrstühle mit Motor, Stapler sowie behördliche Einsatzfahrzeuge, falls es für diese keine entsprechenden Reifen gibt.

Welche Strafen drohen bei Missachtung der Winterreifenpflicht?

Wer der Pflicht zu Winterreifen bei entsprechender Witterung nicht nachkommt und mit Sommerreifen fährt, wird zur Kasse gebeten. Dabei sind laut Gesetz folgende Bußgelder und Punkte vorgesehen:

  • Der Fahrer zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg.
  • Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, sind 80 Euro und ein Punkt fällig.
  • Liegt eine Gefährdung vor, beträgt das Bußgeld 100 Euro und es gibt einen Punkt.
  • Wird mit Sommerreifen ein Unfall verursacht, kostet es 120 Euro und einen Punkt.
  • Neben dem Fahrer wird zusätzlich der Fahrzeughalter bestraft: mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg.

 

Gut zu wissen: Am Straßenrand parken darf das Fahrzeug auch ohne Winterreifen – die Pflicht gilt nur während der Fahrt.

Kennzeichnung Autoreifen
Die korrekte Kennzeichnung von Winterreifen: "M+S" plus Bergpiktogramm mit Schneeflocke

Unterwegs ohne Winterreifen – was sagt die Versicherung?

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht ziehen keinen Verlust des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes nach sich. Verursachen Sie bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen einen Unfall, entschädigt die Versicherung trotzdem die Unfallopfer. Allerdings kann die Versicherung Sie mit einer Teilsumme in Regress nehmen – das heißt, Sie müssen der Versicherung einen Teil der regulierten Summe zurückzahlen.

Bei der Kaskoversicherung können Sie teilweise oder ganz auf den Kosten für die Schäden am eigenen Wagen sitzenbleiben. Sind im Tarif Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, kann die Versicherung die Regulierung verweigern.

Aufgepasst: Sind Sie selbst der Geschädigte, kann Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung eine Mitschuld anrechnen, wenn Sie ohne Winterreifen unterwegs sind – und die Regulierungssumme kürzen.

Müssen Sie bei einer Reifenpanne das Ersatzrad mit Sommerprofil montieren, brauchen Sie übrigens weder vom Gesetzgeber noch von der Versicherung etwas zu befürchten. Sie sind allerdings verpflichtet, schnellstmöglich einen Winterreifen anzubringen.

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Sie haben schlichtweg den Termin für den Räderwechsel verschwitzt und auf reifglatter Fahrbahn mit Sommerreifen einen Unfall gebaut? Die Kfz-Versicherung der BavariaDirekt zahlt trotzdem ohne Regress. Denn ab Tarif M ist grobe Fahrlässigkeit inkludiert. Berechnen Sie jetzt Ihre Prämie und schließen Sie die Versicherung direkt online ab!

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In welchen Ländern sind Winterreifen Pflicht?

Die Winterreifenpflicht gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. So schreibt Österreich zwischen 1. November und 15. April ebenfalls bei winterlichen Straßenverhältnissen entsprechende Pneus vor.

Hier sollten Sie wirklich auf Nummer sicher gehen, denn Verstöße können bis zu 5.000 Euro kosten! Auch die Schweiz wendet die Situativpflicht an. In Italien gibt es keine einheitliche Vorschrift, weshalb Sie sich bei Fahrten ins Nachbarland unbedingt über die Regelungen auf der Reiseroute informieren sollten. So sind auf der Brennerautobahn Winterreifen witterungsunabhängig Pflicht und zwar vom 15. November bis 15. April. So handhabt es zwischen 1. November und 31. März auch Frankreich für seine bergigen Departements.

Tipp: Legen Sie insbesondere bei Fahrten in die Berge immer auch Schneeketten in den Kofferraum. Sie können zusätzlich zu den Winterreifen in manchen Regionen Pflicht sein. Achten Sie auf eine entsprechende Beschilderung.

Schneeketten
Eine gesetzliche Schneekettenpflicht gibt es nicht

Vorschriften für Winterreifen: So müssen sie gekennzeichnet sein

Seit 1. Januar 2018 gelten neue Vorgaben für Winterreifen, die im besagten § 36 Absatz 4 der StVZO geregelt sind. Bis dahin entsprachen mit dem M+S-Symbol („Matsch + Schnee“) gekennzeichnete Reifen den Vorschriften. Diese dürfen Sie allerdings nur noch bis zum 30. September 2024 verwenden und auch nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden. Das Herstellungsdatum findet sich wie die übrigen Kennzeichnungen auf der Reifenflanke. Dort müssen Winterreifen seit der Regeländerung das Alpine-Symbol tragen: ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Überprüfen Sie also am besten vor dem nächsten Reifenwechsel, ob Ihre Pneus den aktuellen Anforderungen entsprechen – insbesondere, wenn Sie ein älteres Auto fahren. Stellen Sie außerdem sicher, dass alle vier Reifen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Der ADAC empfiehlt, besser mit 4 mm zu fahren – so haben Sie einen Sicherheitspuffer.

Übrigens: Da Gummi unabhängig von der jährlichen Fahrleistung mit den Jahren altert und hart wird, empfehlen Reifenfachleute und der ADAC einen Austausch nach spätestens acht Jahren (Winterreifen) bzw. zehn Jahren (Sommerreifen) – unabhängig von der Profiltiefe. So bleibt gewährleistet, dass die Reifen bei Nässe ausreichend Grip haben und der Bremsweg nicht zu lang wird.

Autofahren im Winter – Tipps für eine unfallfreie Fahrt

Manch schneereicher Wintertag oder alpine Region erfordert besondere Umsicht und Konzentration beim Fahren. Aber auch technische Aspekte wie funktionierendes Licht oder einfach nur der Eiskratzer im Handschuhfach können eine Winterfahrt wesentlich erleichtern. Worauf Sie beim Autofahren im Winter achten sollten, um sicher ans Ziel zu kommen, haben wir in unserem Magazinbeitrag für Sie zusammengefasst.

Autofahren im Winter – Tipps für eine unfallfreie Fahrt

Manch schneereicher Wintertag oder alpine Region erfordert besondere Umsicht und Konzentration beim Fahren. Aber auch technische Aspekte wie funktionierendes Licht oder einfach nur der Eiskratzer im Handschuhfach können eine Winterfahrt wesentlich erleichtern. Worauf Sie beim Autofahren im Winter achten sollten, um sicher ans Ziel zu kommen, haben wir in unserem Magazinbeitrag für Sie zusammengefasst.

Allwetterreifen als Winterreifen: Was ist erlaubt?

Auch Ganzjahresreifen dürfen im Winter aufgezogen werden. Voraussetzung ist, dass sie die Alpine-Kennzeichnung tragen. Diese Reifen müssen allerdings bei Profilart und Gummimischung den Spagat zwischen sehr unterschiedlichen saisonalen Anforderungen schaffen. Sie sind deshalb in beiden Jahreszeiten nur ein Kompromiss. Das mag im Sommer weniger ins Gewicht fallen, aber im Winter kann es die Fahrsicherheit schmälern. Experten empfehlen Allwetterreifen deshalb nur in Städten und ländlichen Gegenden mit milden Wintern.

Winterreifen im Sommer fahren – keine gute Idee

Warum nicht einfach die Winterreifen ganzjährig fahren? Schließlich wäre dem Gesetz damit in jedem Fall entsprochen und Sie sparen sich den zweifachen Reifenwechsel. Die Antwort auf die Frage lautet aus mehreren Gründen: besser nicht.

So ist die Gummimischung der Pneus weicher als die von Sommerreifen. Dadurch ist gewährleistet, dass sie bei niedrigen Temperaturen nicht zu hart werden und in Folge weniger Grip bieten. Sommerliche Wärme führt zu einem starken Abrieb und Verschleiß am weichen Material – und zu einem erhöhten Spritverbrauch. Abgesehen davon verschlechtert sich auch die Fahrstabilität und Sie haben mit Winterreifen im Sommer einen längeren Bremsweg.

Tipps zum Kauf von Winterreifen

Beim Kauf neuer Winterreifen sollten Sie nicht nur auf das Alpine-Symbol achten, sondern auch auf das Herstellungsdatum. Manchmal lagern insbesondere Pneus unbeliebter oder exotischer Marken beim Händler Monate bis Jahre – und die Gummimischung ist bereits vorgealtert. Denken Sie bei der Auswahl der Reifen auch an folgende Punkte:

  • Reifengröße: Welche Dimensionen für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben sind, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Gleichen Sie die Angaben mit denen auf der Reifenflanke ab, etwa 205/55.
  • Geschwindigkeitsbereich: Winterreifen dürfen nur bis zu einem bestimmten Tempo gefahren werden. Darüber geben Buchstaben auf der Reifenflanke Auskunft. T steht beispielsweise für maximal 190 km/, V für 240 km/h.
  • EU-Reifenlabel: Wer es genau wissen will, findet hier Informationen zum Rollwiderstand bzw. Spritverbrauch, zur Nasshaftung und zum Fahrgeräusch des Reifens.
  • Reifentests: Der ADAC und Fachmagazine führen regelmäßig Reifentests durch, die Ihnen bei der Auswahl passender Modelle nützlich sein können.

 

Wer die Reifen selber wechselt, kann sparen
Wer die Reifen selber wechselt kann sparen

Der Reifenwechsel – vom besten Zeitpunkt bis zur Lagerung

Viele Autofahrer denken erst an den Reifenwechsel, wenn bereits der erste Schnee fällt. Und der Ansturm auf die Werkstätten beginnt. Wartezeiten ersparen Sie sich, wenn Sie bereits im September einen Termin für Oktober vereinbaren. Übernehmen Sie die Arbeit selbst, sollten Sie sie ebenfalls bereits im Oktober erledigen. In diesem Monat sinken die Temperaturen nachts bereits in den einstelligen Bereich. Und so gehen Sie beim Reifenwechsel am besten vor:

  1. Kontrollieren Sie die Winterräder vor dem Aufstecken: Ist das Profil noch ausreichend? Sind Beschädigungen zu sehen? Wie alt sind die Reifen?

  2. Parken Sie das Auto mit angezogener Handbremse und eingelegtem Gang auf einer ebenen Stellfläche.

  3. Lockern Sie über Kreuz die Radschrauben am zu wechselnden Rad.

  4. Setzen Sie den Wagenheber an den im Bordhandbuch vorgegebenen Verstärkungen am Unterboden an und bocken Sie das Auto auf.

  5. Schrauben Sie das Sommerrad ganz ab und stecken Sie das Winterrad auf – dabei sollten Sie eine ggf. auf der Flanke vermerkte Laufrichtung beachten!

  6. Ziehen Sie die Schrauben kreuzweise leicht an.

  7. Senken Sie den Wagen etwas ab. Der Reifen sollte den Boden gerade so berühren.

  8. Ziehen Sie die Schrauben mit einem Drehmomentschlüssel vorschriftsmäßig und über Kreuz an. Wiederholen Sie das Festziehen aller Schrauben nach 50 bis 100 km.

  9. Gehen Sie bei den übrigen drei Rädern genauso vor.

  10. Stellen Sie den Reifendruck richtig ein. Die Werte finden sich im Handbuch des Autos.

  11. Auch die abgenommen Reifen sollten Sie auffüllen. Stellen Sie den Luftdruck um 0,5 Bar höher ein, so reicht es für die gesamte Lagerzeit.

  12. Bewahren Sie die Sommerreifen bis zur nächsten Saison trocken, kühl und dunkel auf. Mit Felge können Sie die Pneus einfach stapeln, ohne werden sie idealerweise stehend gelagert – und alle sechs Wochen um ein Viertel gedreht.

  13. Für eine gleichmäßige Abnutzung empfiehlt sich bei den jährlichen Räderwechseln ein Positionstausch. Damit Sie noch wissen, welche Räder wo montiert waren, sollten Sie sie mit Kreide markieren: VL (vorne links) usw.

Wer an Winterreifen spart, spart an der falschen Stelle

Rein situative Pflicht zu Winterreifen hin oder her: Die speziell auf winterliche Straßenverhältnisse ausgelegten Pneus schaffen ein deutliches Sicherheitsplus. Selbst ohne Schnee und Eis bieten sie bei niedrigen Temperaturen mehr Grip als Sommerreifen. Das kann beim Bremsen den entscheidenden Meter ausmachen, um einen Unfall zu vermeiden. Ersparen Sie sich brenzlige Situationen und ziehen Sie lieber Winterreifen auf – so sind Sie in der kalten Jahreszeit bei jedem Wetter mit einem guten Gefühl unterwegs.

Denken Sie auch daran, wer zum Wintersport nach Italien reist, braucht eine Haftpflichtversicherung – die ist beim Skifahren in Italien Pflicht. Die wichtigsten Details zur Skihaftpflicht lesen Sie in unserem Beitrag „Skiversicherung – Haftpflichtversicherung beim Skifahren“.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Keitma, Bild 2: stock.adobe.com/TOPIC, Bild 3: stock.adobe.com/Ljiljana, Bild 4: stock.adobe.com/industrieblick

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Katja Lech
Aus ihrer langjährigen Berufserfahrung als Online-Marketing-Managerin bei der BavariaDirekt weiß Katja, dass Versicherung für viele Menschen erstmal VerUNsicherung bedeutet. Mit ihren Artikeln möchte sie allen Leser*innen zeigen, dass das Thema Versichern bei weitem nicht so kompliziert ist, wie manch ein Begriff aus der Versicherungswelt. ;-) Als Zwillingsmama, Vegetarierin und begeisterte E-Auto-Fahrerin ist sie im Alltag gerne nachhaltig unterwegs.

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